AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen „eGaudi“

Zuletzt aktualisiert: 23.01.2020

§1 Gegenstand

  1. Die eGaudi UG (haftungsbeschränkt), Markstatt 6, 83339 Chieming (nachfolgend: „eGaudi“) vermietet über eine App eScooter an zuvor registrierte Kunden innerhalb des festgelegten Geschäftsgebietes rund um den Chiemsee.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen eGaudi und den Nutzern der von eGaudi bereitgestellten eScooter (nahfolgend: „Kunde“).
  3. Diese AGB werden durch die jeweils gültigen Tarife und Kosten ergänzt, die in der App und auf den Internetseiten von eGaudi bereitgestellt werden.
  4. eGaudi behält sich das Recht vor, Änderungen dieser AGB sowie der gültigen Tarife und Kosten zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen vorzunehmen. Änderungen der Tarife werden dem Kunden in der eGaudi-App oder per E-Mail bekanntgegeben. Änderungen der AGB gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht in Textform (z.B. per E-Mail) binnen sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen widerspricht. Auf diese Folge wird eGaudi bei der Bekanntgabe der Änderungen ausdrücklich hinweisen. Für die Rechtzeitigkeit des Widerspruchs ist dessen Absendetermin maßgeblich. Im Fall des Widerspruchs ist eGaudi zur Kündigung des Vertrages berechtigt.
  5. Die AGB werden dem Kunden vor Vertragsschluss bei der Registrierung in der App zur Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt.
  6. Die Verträge werden in deutscher Sprache geschlossen. Im Falle von Widersprüchen zwischen der deutschen und anderssprachigen Fassungen der AGB geht die deutsche Sprachfassung vor.

§2 Vertragsschluss

  1. Durch die Eingabe der in der App geforderten Kundendaten (Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, persönliche Mobilfunknummer, Zahlungsmethode und gültige Zahlungsangaben und weitere Daten, soweit diese im jeweiligen Registrierungsprozess anzugeben sind) und das Akzeptieren dieser AGB im Rahmen des Registrierungsprozesses kommt der Rahmennutzungsvertrag zwischen dem Kunden und eGaudi zustande.
  2. Die Anmietung der eGaudi-eScooter erfolgt jeweils im Rahmen eines Einzelmietvertrages gemäß den Regelungen dieser AGB. Der Abschluss des Rahmenvertrags begründet weder für eGaudi noch für den Kunden einen Anspruch auf den Abschluss von Einzelmietverträgen. Für die Einzelmietverträge gelten die jeweils aktuellen Tarife und Kosten zum Zeitpunkt des Abschlusses des Einzelmietvertrages, wie sie in der eGaudi-App angezeigt werden.
  3. eGaudi behält sich vor, die Registrierung eines Kunden oder den Abschluss eines Einzelmietvertrages abzulehnen. Nur ein registrierter Kunde ist zur Inanspruchnahme der Angebote von eGaudi berechtigt.

§3 Definitionen

  1. Geschäftsgebiet“ ist das Gebiet, in dessen Grenzen die eGaudi-eScooter angemietet und genutzt werden können. Das Geschäftsgebiet kann aus verschiedenen Zonen bestehen. In bestimmten in der App farblich hervorgehobenen Zonen ist das Fahren nur mit einer geringen Geschwindigkeit möglich. In anderen, ebenfalls in der App markierten Zonen, ist die Parken und/oder die Beendigung des Einzelmietvertrags nicht erlaubt.
  2. Benutzerkonto“ ist das vom Kunden angelegte Nutzerprofil unter Angabe der Kundendaten wie Vor- und Zuname, Anschrift, Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse, Zahlungsmethode und Zahlungsdaten. Änderungen der Kundendaten können vom Kunden in der Regel selbständig vorgenommen werden.

§4 Abrechnungskonto, Nutzerdaten, Quernutzung

  1. Um einen eGaudi-eScooter anmieten, reservieren und nutzen zu können, muss der Kunde eine Bezahlmethode (z.B. Kreditkarte, PayPal) ausgewählt und die erforderlichen Daten in seinem Benutzerkonto hinterlegt haben.
  2. Im Benutzerkonto muss der angegebene Konto- bzw. Kreditkarteninhaber mit der Person des Kunden übereinstimmen. Der Kunde hat die von ihm im Benutzerkonto hinterlegten, persönlichen Daten ständig aktuell zu halten. Dies gilt insbesondere für seine Anschrift, E-Mail-Adresse, persönliche Mobilfunknummer und Zahlungsdaten. Sollten die Daten nicht aktuell sein, behält sich eGaudi das Recht vor, das Benutzerkonto (vorläufig) zu sperren.
  3. Dem Kunden ist es untersagt, Dritten die Führung von eGaudi-eScootern zu ermöglichen. Insbesondere ist in jedem Fall die Weitergabe der Login-Daten zu seinem Benutzerkonto (Benutzername, Passwort und/oder PIN) an Dritte nicht gestattet. Dies gilt auch dann, wenn der Dritte selbst ein Kunde ist. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung, hat der Kunde gegenüber eGaudi das Handeln des Dritten wie eigenes Handeln zu vertreten und verpflichtet sich, eGaudi alle Schäden zu ersetzen, die eGaudi nicht von einem Dritten (z.B. Versicherung) ersetzt bekommt.
  4. Bei Bestehen von Anhaltspunkten für eine missbräuchliche Nutzung des Benutzerkontos kann der Systemzugang (vorübergehend) gesperrt werden.

§5 Fahrberechtigung

  1. Zur Führung der eGaudi-eScooter sind ausschließlich Personen berechtigt, die ein Mindestalter von 18 Jahren vollendet haben und über ein aktives eGaudi-Benutzerkonto verfügen.
  2. Der Kunde muss in der Lage sein, den eScooter verkehrssicher nach den jeweils geltenden verkehrs- und ordnungsrechtlichen Regelungen zu führen und Erfahrung oder Mindestkenntnisse im Fahren von motorbetriebenen Fahrzeugen haben sowie mit der Bedienung und der sicheren Anwendung von eScootern vertraut sein.

§6 Anmietung

  1. Die Anmietung der eScooter ist über die eGaudi-App möglich.
  2. Für die Nutzung der App muss der Kunde über ein internetfähiges Mobiltelefon verfügen, das den technischen Anforderungen der App genügt. Der Kunde hat für die Möglichkeit der mobilen Datenkommunikation zu sorgen und trägt etwaige Kosten der Datenübertragung, die gegenüber seinem Mobilfunkprovider entstehen.
  3. Die App darf nicht mit informationstechnischen Methoden ausgelesen, kopiert oder zu manipuliert werden. Die schuldhafte Zuwiderhandlung oder der begründete Verdacht eines entsprechenden Versuchs führen unmittelbar zum Ausschluss von der Nutzung der App, die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten.
  4. Der Kunde hat den Verlust seines Mobiltelefons oder die andere Möglichkeiten der unbefugten Nutzung seines Benutzerkontos durch Dritte eGaudi gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Kunde diese Verpflichtung, haftet er für alle Schäden, die bei rechtzeitiger Meldung hätten vermieden werden können.
  5. Während des Registrierungsprozesses vergibt der Kunde ein individuelles Zugangs-Passwort (nachfolgend: „Passwort“), das ihm Zugang zu seinem Benutzerkonto und damit vertraulichen Informationen und Funktionen im Internetportal verschafft (z. B. eScooter buchen, Rechnungen einsehen, persönliche/firmenbezogene Daten einsehen/ändern). Der Kunde verpflichtet sich, das Passwort vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Der Kunde verpflichtet sich, das Passwort unverzüglich zu ändern, falls Gründe für die Annahme bestehen, dass ein Dritter von seinem Passwort Kenntnis erlangt haben könnte und eGaudi hierüber unverzüglich zu informieren. Verletzt der Kunde diese Verpflichtungen gilt das in vorstehender § 6 Absatz (4) Geregelte entsprechend.

§7 Reservierung und Abschluss von Einzelmietverträgen

  1. Die eGaudi-eScooter könne ausschließlich von eGaudi-Kunden angemietet werden. Es können nur solche eScooter genutzt werden, die in der eGaudi-App mit„frei“/“verfügbar“ gekennzeichnet sind. In Einzelfällen kann es nicht ausgeschlossen werden, dass es aufgrund von Ungenauigkeiten des GPS-Signals zu Abweichungen vom tatsächlichen zum angezeigten Standort des eScooters kommt. eGaudi übernimmt in diesem Zusammenhang keine Gewähr.
  2. Bestimmte eScooter können für einen begrenzten Zeitraum, der in der App angezeigt wird, reserviert werden. Die Reservierungshöchstdauer und der Preis hierfür werden in der App angezeigt.
  3. Der Einzelmietvertrag über die Nutzung eines eScooters wird geschlossen, indem der Kunde den Mietvorgang mit der App startet und der Bordcomputer des eScooters diesen Mietvorgang durch das Freischalten des eScooters bestätigt hat. Durch das Losfahren und die Benutzung des eScooters nimmt der Kunde die ihm in der App angezeigten aktuellen Tarife und Kosten an.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, den eScooter vor Fahrtantritt auf offensichtliche, die Verkehrssicherheit und allgemeine Funktionsweise beeinträchtigende Mängel, Schäden und grobe Verunreinigungen zu überprüfen. Liegt bei Beginn der Nutzung ein technischer Mangel, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte, offensichtlich und erkennbar vor oder wird er während der Nutzung offenbar, hat der Kunde dies unverzüglich an eGaudi zu melden und die Nutzung des eScooters sofort zu unterlassen. eGaudi kann die Benutzung des eScooters untersagen, wenn die Sicherheit der Fahrt beeinträchtigt erscheint.
  5. Sonstige offensichtlich kleinere Mängel wie Reifenschäden oder Schäden am Spritzschutz, fehlendes Nummernschild, etc. sollten unverzüglich gemeldet werden, um die Nutzung auch durch weitere zukünftige Kunden so sicher wie möglich zu gestalten.
  6. eGaudi ist berechtigt, bei Störungen im Zusammenhang mit der Nutzung den Kunden auf der in den persönlichen Daten hinterlegten Mobilfunk-Nummer anzurufen.
  7. Die Mietzeit beginnt mit Abschluss des Einzelmietvertrages und endet, wenn der Kunde den Mietvorgang gemäß § 11 ordnungsgemäß beendet hat oder, wenn eGaudi gemäß dieser AGB zur Beendigung der Miete berechtigt ist und die Miete einseitig beendet.
  8. Die maximale Mietzeit eines Einzelmietvertrages beträgt 24 Stunden.eGaudi kann ausnahmsweise Einzelmietverträge mit längerer Mietzeit anbieten, die dann in der App angezeigt werden.

§8 Preise, Zahlungsverzug, Freiminuten, Guthaben

  1. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung seines jeweiligen Mietzinses entsprechend der bei Abschluss des Einzelmietvertrages gültigen Tarife. Die jeweils Tarife für den Einzelmietvertrag werden dem Kunden jeweils vor Abschluss eines Einzelmietvertrages in der App angezeigt. Dabei handelt es sich um Endpreise, die die jeweilig gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer beinhalten. Die Zahlung ist mit Beendigung des Einzelmietvertrags fällig.
  2. Sollte der eScooter nicht fahrtüchtig sein, obwohl er in der App entsprechend als „frei“/“verfügbar“ gekennzeichnet war, wird dem Kunden kein Mietzins berechnet.
  3. Guthaben und Rabatte können z.B. in Form von Freiminuten oder einem Euro-Guthaben erworben oder im Rahmen von Vertriebsaktionen gewährt werden. Es gelten die jeweils gültigen Bedingungen.
  4. Erhält ein Kunde Guthaben, so wird dieses innerhalb von 3 Werktagen dem Abrechnungs-Konto gutgeschrieben. Guthaben bzw. Freiminuten können nur auf das eigene Abrechnungskonto eines Kunden gutgeschrieben werden. Soweit der Kunde kein Guthaben bzw. keine Freiminuten auf seinem Abrechnungs-Konto hat – oder die Nutzung das vorhandene Guthaben bzw. vorhandene Freiminuten überschreitet – wird die vom Kunden gewählte Bezahlmethode zur Abrechnung verwendet. Der Kunde kann den aktuellen Stand seines Guthabens bzw. seiner Freiminuten jederzeit in der App einsehen. Nicht innerhalb der Gültigkeit des jeweiligen Guthabens bzw. der jeweiligen Freiminuten genutzte Kontingente verfallen.
  5. Die Nutzung der eGaudi-eScooter wird nach Wahl des Kunden im jeweiligen Einzelmietvertrag entweder nach Maßgabe des jeweiligen Paketes und/oder in der Standardabrechnung pro angefangener Minute abgerechnet (angefangene Minuten werden als volle Minuten abgerechnet). Pakete gelten jeweils nur für einen Mietvorgang eines eScooters und nicht genutzte Paketbestandteile (z.B. Fahrtzeit) verfallen bei Mietende (§ 11). Weist das jeweilige Abrechnungskonto des Kunden ein einlösbares Guthaben auf, werden die vorgenannten Nutzungen zuerst von diesem Guthaben in Abzug gebracht. Nutzungen, die nicht vom Guthaben auf dem Konto gedeckt sind, werden entsprechend der Regelungen dieser AGB abgerechnet.
  6. Zahlungen an eGaudi erfolgen mit der vom Kunden gewählten Zahlungsmethode. Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein (Bank-)Konto oder ein sonstiges gewähltes Zahlungsmittel über eine ausreichende Deckung verfügt. Wird der eingezogene Betrag von der Bank zurückbelastet und hat der Kunde diesen Umstand zu vertreten, hat der Kunde die Bankkosten zu bezahlen sowie in der Folge eine Mahngebühr im Rahmen der aktuellen Tarife und Kosten von eGaudi zu entrichten. eGaudi behält sich das Recht vor, vom Kunden angegebene Zahlungsmittel abzulehnen und unter mehreren angegebenen Zahlungsmitteln das vom Kunden als Standardzahlungsmittel ausgewählte Zahlungsmittel abzuändern.
  7. Gegen die Ansprüche von eGaudi kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§9 Abtretung

eGaudi behält sich vor, seine Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis an einen Dritten, insbesondere zu Inkasso-Zwecken, abzutreten. Über eine entsprechende Abtretung wird der Kunde rechtzeitig informiert. In diesem Fall kann der Kunde Zahlungen nur noch an den Abtretungsempfänger mit schuldbefreiender Wirkung leisten, wobei eGaudi weiterhin zuständig für allgemeine Kundenanfragen, Reklamationen etc. bleibt.

§10 Allgemeine Pflichten des Kunden/Verbote

  1. Der Kunde ist verpflichtet,
    a. den genutzten eScooter pfleglich und schonend zu behandeln und die für die Nutzung von eScootern (Elektrokleinstfahrzeugen) geltenden Verkehrsregeln zu beachten. Der eScooter darf nicht mit einem Gewicht von mehr als 100 kg belastet werden,
    b. den eScooter während der Mietzeit nicht unbeaufsichtigt zu lassen,
    c. Mängel und Schäden, insbesondere Gewalt- und Unfallschäden, oder grobe Verschmutzungen unverzüglich mitzuteilen,
    d. sicherzustellen, dass der eScooter nur in verkehrs- und betriebssicherem Zustand genutzt wird,
    e. alle gesetzlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Betrieb des eScooters, insbesondere aufgrund des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung, zu erfüllen, soweit sie nicht ausdrücklich von eGaudi übernommen werden,
    f. im Falle des Aufleuchtens einer Warnleuchte oder Fehleranzeige in der Anzeige im Lenkerbereich des eScooters unverzüglich anzuhalten und eGaudi zu kontaktieren, um abzustimmen, ob die Fahrt fortgesetzt werden kann, sowie
    g. sicherzustellen, dass bei der Nutzung des eScooters die Batterie beim Verlassen des Geschäftsgebietes ausreichende Kapazität (mindestens 25 %) aufweist, um den eScooter wieder in das Geschäftsgebiet zurückzubringen.
  2. (2) Dem Kunden ist es untersagt,
    a. den eScooter unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten zu führen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten. Es gilt ein striktes Alkoholverbot von 0,0‰,
    b. den eScooter für Geländefahrten, Motorsportveranstaltungen oder Rennen jeder Art zu verwenden,
    c. den eScooter für Fahrzeugtests, Fahrschulungen oder zur gewerblichen Mitnahme von Personen oder für gewerbliche Transporte (z.B. Kurierfahrten, Pizzalieferung) zu verwenden,
    d. den eScooter für die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder sonst gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen deutlich übersteigen, zu verwenden,
    e. mit dem eScooter Gegenstände oder Stoffe zu transportieren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihrer Größe, ihrer Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder den eScooter beschädigen könnten,
    f. den eScooter mit einer weiteren Person zu verwenden,
    g. den eScooter für die Begehung von Straftaten zu verwenden,
    h. den eScooter grob zu verschmutzen,
    i. weitere Personen, insbesondere Kinder oder Kleinkinder, entgeltlich oder unentgeltlich zu befördern,
    j. eigenmächtig Reparaturen oder Umbauten jeglicher Art am eScooter auszuführen oder ausführen zu lassen, sowie
    k. den eScooter quer zur Fahrbahn, quer zum Gehweg, in Kreuzungsbereichen oder anderweitig den gewöhnlichen Straßenverkehr (Auto-, Fahrrad- und Fußverkehr) behindernd abzustellen und zu parken.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 50.- € für jeden schuldhaften Verstoß gegen § 10 (2) und (3) zu zahlen.
  4. Der Kunde hat im Interesse der Umwelt, der Allgemeinheit und der anderen Kunden auf eine umweltschonende, stromsparende und ordnungsgemäße Fahrweise zu achten.

§11 Mietende

Möchte der Kunde einen Mietvorgang und damit den Einzelmietvertrag beenden, so ist er verpflichtet:

  • sich mit Hilfe der App über die jeweils von eGaudi freigegebenen Parkmöglichkeiten im Geschäftsgebiet zu informieren und den eScooter ordnungsgemäß unter Beachtung der StVO, auf einem von eGaudi bereitgestellten besonders gekennzeichneten Stellplatz abzustellen. Jeder Verstoß gegen Verkehrsregeln oder etwaige vom Eigentümer der Flächen angeordnete Verbote gehen zu Lasten des Kunden;
  • die Miete des eScooters ist nicht auf einem Privat- oder Firmengelände (z.B. in Parkhäusern, Hinterhöfen, etc.) zu beenden, soweit diese nicht ausdrücklich als eGaudi-Parkplätze ausgewiesen sind. Das Verbot gilt auch für Kundenparkplätze von Einkaufszentren, Supermärkten, Restaurants etc. sowie Parkplätze von Universitäten, Krankenhäusern, Hotels und ähnlichen Einrichtungen. Der eScooter muss jederzeit für jedermann zugänglich sein;
  • die Miete des eScooters ist nicht auf Flächen mit einer tages- oder uhrzeitbezogenen sowie fahrzeugbezogenen Einschränkung der Parkberechtigung (z.B. Halteverbote mit Zusatzschild wie „8-19 Uhr“, „Dienstags, 6-13 Uhr“ oder „Elektrokleinstfahrzeuge ausgenommen“) zu beenden. Dies gilt auch für Verkehrsverbote, die bereits angeordnet sind, aber zeitlich noch nicht gültig sind (z.B. temporäre Parkverbote wegen Veranstaltungen oder Umzügen).

  1. Erst nach ordnungsgemäßem Abstellen/Parken des eScooters ist der Kunde berechtigt die Beendigung des Mietvorgangs einzuleiten und den eScooter zurückzugeben. § 11 Abs. (4) bleibt hierdurch unberührt.
  2. Der Mietvorgang kann nur beendet werden,

  • wenn sich der eScooter innerhalb des Geschäftsgebiets und außerhalb einer Parkverbotszone befindet.
  • wenn am Standort des eScooters eine Mobiltelefonverbindung herstellbar ist. Sollte dies nicht der Fall sein, so muss der eScooter vom Kunden entsprechend umgeparkt werden.

(4) Die Beendigung eines Mietvorgangs wird automatisch bei Abstellen des eScooters eingeleitet, wenn dieser für eine bestimmte Dauer (ca. 60 Minuten) nicht genutzt oder bewegt wird. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Beendigung der Miete vollständig abgeschlossen ist, bevor er den eScooter zurücklässt. Verlässt der Kunde den eScooter, obwohl der Mietvorgang nicht beendet ist, so läuft die Miete zu Lasten des Kunden weiter.

(5) Für die Beendigung des Mietvertrages muss der Kunde die in der App im Einzelnen angegebenen Schritte befolgen und sicherstellen, dass die App die Beendigung der Nutzung und Rückgabe des eScooters erkannt und ordnungsgemäß registriert hat. Dies erfolgt über eine Bestätigungsmitteilung in der App. Mit dieser Bestätigung der Rückgabe des eScooters in der App endet der Mietvertrag.

(6) eGaudi kann die Annahme zur Rückgabe des eScooters verweigern, wenn die Rückgabebedingungen nicht erfüllt sind.

(7) Kann der Mietvorgang nicht beendet werden, ist der Kunde in der Pflicht, dies umgehend an eGaudi zu melden und am eScooter zu verbleiben, bis ihm die weitere Vorgehensweise durch eGaudi mitgeteilt wurde. Zusätzlich entstehende Mietkosten werden von eGaudi zurückerstattet, wenn kein Verschulden des Kunden vorliegt. Ein Kundenverschulden liegt z.B. vor, wenn sich der vom Kunden genutzte eScooter außerhalb des Geschäftsgebiets befindet.

(8) Mit der Bestätigungsmitteilung und dem Ende des Mietvertrages wird dem Kunden der abgeschlossene Mietvorgang, die Gesamtmietdauer und der abgerechneter Gesamtpreis angezeigt. Er erhält außerdem an die in seinem Benutzerkonto angegebene Email-Adresse im Anschluss eine ordnungsgemäße Rechnung übersandt.

§12 Rückgabe des eScooters

  1. Zum Ende der Mietzeit hat der Kunde den eScooter in gleichem Zustand zurückzugeben, in dem dieser ihm im Hinblick auf optische und technische Beschaffenheit zur Verfügung gestellt wurde.
  2. Erfolgt die Rückgabe außerhalb des Geschäftsgebiets, werden dem Kunden zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt.
  3. Der eScooter darf insbesondere nicht wie folgt abgestellt oder geparkt werden:

a. an Bäumen, Verkehrsschildern, Ampeln, Parkuhren, Verkaufsautomaten, Zäunen Dritter, Banken, Containern, Müllcontainern, vor oder in der Nähe von Notausgängen und Feuerwehren, vor Ein- und Ausgängen, in Halteverboten, in Zufahrtsstraßen zu öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Fahrradwegen, an Hilfselementen für die Orientierung von Blinden, auf Fußgängerübergängen, in Gebäuden, Hinterhöfen, an anderen Fahrzeugen, in Parks und Grünflächen, an Stellen, wo der eScooter Werbung oder Stadtmobiliar verdeckt, die Funktionalität einer Einrichtung beeinträchtigt wird, in den für das Be- und Entladen reservierten Bereichen oder an Orten, die für andere Nutzer oder Dienstleistungen reserviert sind, und generell an jedem anderen verbotenen Ort, wo das Parken durch die lokalen Vorschriften der Stadt/Gemeinde verboten bzw. reglementiert ist.
b. eGaudi behält sich vor, mögliche Ansprüche wegen eines vom Kunden falsch bzw. nicht ordnungsgemäß abgestellten oder geparkten eScooters gegen diesen geltend zu machen, insbesondere etwaige von der zuständigen Ordnungsbehörde oder sonstigen Stellen in diesem Zusammenhang geltend gemachte Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten, sowie Kosten der Rückholung des eScooters ersetzt zu verlangen.

(4) Wenn der Kunde die Rückgabe des eScooters schuldhaft nicht ordnungs- und vertragsgemäß durchführt und der eScooter durch Diebstahl oder Vandalismus abhanden kommt oder beschädigt/zerstört wird, haftet der Kunde für etwaige Schäden.
(5) Der Kunde hat auf Anforderung Angaben zum genauen Rückgabeort des von ihm genutzten eScooters zu machen.

§13 Verhalten bei Unfällen, Schäden, Defekten und Reparaturen; Verkehrsverstöße; Betrugsverdacht

(1) Unfälle, Schäden und Defekte, die während der Fahrt auftreten, hat der Kunde unverzüglich telefonisch eGaudi gegenüber mitzuteilen.
(2) Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle Unfälle, an denen ein von ihm geführter eScooter beteiligt war, polizeilich aufgenommen werden. Verweigert die Polizei eine Unfallaufnahme, hat der Kunde dies unverzüglich telefonisch eGaudi gegenüber mitzuteilen und gegebenenfalls nachzuweisen. In einem solchen Fall hat der Kunde die weitere Vorgehensweise mit eGaudi abzustimmen und deren Anweisungen Folge zu leisten. Dies gilt unabhängig davon, ob der Unfall selbst- oder fremdverschuldet war. Der Kunde darf sich erst vom Unfallort entfernen, nachdem

a. die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen ist und
b. nach Absprache mit eGaudi ggf. Maßnahmen zur Beweissicherung und Schadensminderung ergriffen wurden, und
c. der eScooter sicher abgestellt worden ist

(3) Der Kunde darf im Falle von Unfällen, an denen ein von ihm geführte eScooter beteiligt war, keine Haftungsübernahme oder vergleichbare Erklärung abgeben. Wird trotz des Verbots eine Haftungszusage erteilt, gilt diese nur unmittelbar für den Kunden selbst. Weder Halter noch Versicherer sind an diese Zusage gebunden.
(4) Unabhängig davon, ob ein Unfall, zu dessen Meldung der Kunde gegenüber eGaudi verpflichtet ist, selbst- oder fremdverschuldet war, wird eGaudi dem Kunden im Nachgang zur Meldung ein Formular zur Schadensmeldung zur Verfügung stellen. Dieses Formular ist innerhalb von sieben Tagen nach Zugang des Formulars beim Kunden vollständig ausgefüllt zurückzusenden. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Absendetermin der Anzeige an eGaudi. Erfolgt keine fristgemäße Rücksendung des Formulars zur Schadensmeldung, so kann der Unfall nicht von der Versicherung reguliert werden. eGaudi behält sich in diesem Fall vor, den Kunden mit allen unfallbedingten Kosten, insbesondere an Personen, Gegenständen und Fahrzeugen, zu belasten.
(5) Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit unfallbedingten Schäden von eGaudi stehen ausschließlich eGaudi zu. Sofern der Kunde Zahlungen von Dritten im Zusammenhang mit der Kompensation möglicher Schäden von eGaudi erhält, sind diese Zahlungen unverzüglich eGaudi anzuzeigen und auszukehren.

§14 Versicherungsschutz

  1. Die von eGaudi zur Miete angebotenen eScooter sind in Deutschland haftpflichtversichert.
  2. Wird der eGaudi-eScooter während der Nutzungszeit des Kunden schuldhaft beschädigt, hat der Kunde die Kosten zur Behebung des Schadens, einschließlich der etwaigen Kosten einer gegebenenfalls erforderlichen Neuanschaffung zu ersetzen. Etwaige Kompensationszahlungen durch die Versicherung werden angerechnet.
  3. Etwaige Haftungsbegrenzungen für Schäden am eScooter zugunsten des Kunden gelten nicht, wenn der Kunde den Schaden vorsätzlich herbeiführt.
  4. Führt der Kunde den Schaden am eScooter grob fahrlässig herbei, ist eine etwaige Haftungsbegrenzung zugunsten des Kunden gegenüber eGaudi nicht durch einen etwaigen Betrag einer Selbstbeteiligung beschränkt, sondern übersteigt diesen Betrag um denjenigen Betrag, um den der Versicherer seine Leistung an eGaudi gemäß § 81 Abs. 2 VVG kürzt.
  5. Verletzt der Kunde eine andere Verpflichtung und führt dies zu einer Befreiung des Versicherers von seiner Zahlungsverpflichtung, entfällt jeglicher Versicherungsschutz. Im Falle einer Teilfreigabe gilt der vorstehende Versicherungsschutz nur in verminderter Höhe. Eine etwaige Haftungsbeschränkung auf die Selbstbeteiligung gilt in einem solchen Fall nicht. Stattdessen gilt bei vorsätzlicher Schadensverursachung keine Haftungsbeschränkung zugunsten des Kunden; bei grob fahrlässiger Schadensverursachung durch den Kunden gilt eine etwaige Haftungsbeschränkung des Kunden, soweit der Versicherer die Zahlung an eGaudi gemäß § 28 Abs. 2 VVG mindert, ohne jedoch den etwaigen Betrag der Selbstbeteiligung zu unterschreiten.
  6. Führt ein Verstoß des Kunden gegen die in diesem Vertrag geregelten Pflichten dazu, dass der Versicherer eGaudi in Regress nehmen kann, kann eGaudi in gleichem Umfang den Kunden in Regress nehmen.

§15 Haftung von eGaudi

  1. Die Nutzung der eGaudi-eScooter erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. eGaudi haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für von eGaudi oder deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
  3. Für einfache Fahrlässigkeit haftet eGaudi nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Höhe nach begrenzt auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Diese Regelung gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von eGaudi.
  4. Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Rahmen abgegebener Garantien, bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

§16 Haftung des Kunden, Vertragsstrafen, Nutzungsausschluss

  1. Der Kunde haftet gegenüber eGaudi für Schäden, die er schuldhaft zu vertreten hat. Dies beinhaltet insbesondere Verstöße gegen § 10, die Entwendung, Beschädigung oder den Verlust eines eGaudi-eScooters. eGaudi hat insbesondere einen Anspruch gegen den Kunden auf Freistellung von berechtigten Ansprüchen Dritter, sofern und soweit der Kunde keinen Versicherungsschutz hat. Dies schließt die Kosten einer ggf. erforderlichen Rechtsverteidigung ein. Klarstellend wird festgehalten, dass ein etwaiges Mitverschulden Dritter zu berücksichtigen ist.
  2. Der Kunde haftet für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Strafgesetzbuchs, die von ihm im Zusammenhang mit der Nutzung von eGaudi-eScootern zu vertreten sind nach den gesetzlichen Bestimmungen. Er kommt für alle daraus entstehenden Kosten auf und stellt eGaudi vollständig von etwaigen Forderungen Dritter frei. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der eGaudi im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Anfragen von Verfolgungsbehörden oder sonstigen Dritten zur Ermittlung von während der jeweiligen Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder sonstigen Störungen an eGaudi entsteht, erhält eGaudi vom Kunden für jede derartige Anfrage eine Aufwandspauschale gemäß der jeweils geltenden Tarif- und Kostenaufstellung. Sofern und soweit ein Schaden durch die ordnungs- und vertragsgemäße Nutzung eines mangelhaften eGaudi-eScooters verursacht wird, haftet der Kunde nicht.
  3. Im Falle eines vom Kunden verschuldeten Unfalles außerhalb des Geschäftsgebiets ist der Kunde verpflichtet, alle angefallenen Kosten zu übernehmen, die durch einen Rücktransport des eScooters zurück in das Geschäftsgebiet anfallen.
  4. Bei erheblichen schuldhaften Vertragsverletzungen, einschließlich eines Zahlungsverzugs, ist eGaudi berechtigt, den Kunden mit sofortiger Wirkung von der eScooter-Nutzung vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen und die Nutzung der App zu sperren. Der Ausschluss wird dem Kunden per E-Mail mitgeteilt.
  5. Sämtliche Kostenpauschalen werden in der nach diesen AGB geregelten Höhe erhoben, es sei denn der Kunde weist nach, dass eGaudi ein geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist. eGaudi seinerseits ist es unbenommen, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

§17 Kündigung, Beendigung des Rahmenvertrags

(1) Der Rahmenvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von zwei (2) Wochen zum Monatsende in Textform, beispielsweise per Brief, Fax oder E-Mail gekündigt werden.
(2) Das Recht der Vertragsparteien zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde

a. ein Verbraucher ist und mit zwei fälligen Zahlungen in Verzug ist;
b. seine Zahlungen allgemein einstellt;
c. eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Rahmenvertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt und mit fälligen Zahlungen in Verzug ist;
d. bei der Registrierung oder im Laufe des Vertragsverhältnisses unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb eGaudi die Fortsetzung des Vertrags nicht zuzumuten ist;
e. trotz Abmahnung schwerwiegende Verletzungen des Vertrags nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht unverzüglich beseitigt;
f. unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren ist;
g. entgegen der vertraglichen Regelungen seine Login-Daten zu seinem Benutzerkonto (Benutzername und/oder Passwort) an eine andere Person weitergegeben hat.

(3) Im Falle einer fristlosen Kündigung durch eGaudi wird der Zugang mit Zugang der Kündigung unmittelbar gesperrt.
(4) Wurde der Rahmenvertrag oder der Einzelmietvertrag außerordentlich gekündigt, so hat eGaudi insbesondere folgende Rechte:

a. Anspruch auf sofortige Herausgabe des vom Kunden zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung genutzten eGaudi-eScooters. Gibt der Kunde den eScooter nicht unverzüglich zurück, so ist eGaudi berechtigt, den eScooter auf Kosten des Kunden in Besitz zu nehmen;
b. Anspruch auf den Mietzins bis zur Rückgabe des eScooters;
c. Anspruch auf Schadenersatz: Als Schadenersatz wird eGaudi dem Kunden den von ihm zu vertretenden, konkreten Schaden in Rechnung stellen.

§18 Widerrufsrecht 

– Widerrufsbelehrung

 –

(1) Widerrufsrecht
Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Rahmenvertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem die Registrierung abgeschlossen wurde.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde eGaudi (eGaudi UG (haftungsbeschränkt), Markstatt 6, 83339 Chieming, Tel: +49 (0) 8664 928 6642, E-Mail: hello(at)egaudi.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Folgen des Widerrufs
Wenn der Kunde diesen Vertrag wirksam widerruft, erlöschen die gegenseitigen Pflichten zur Vertragserfüllung und es sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Insbesondere hat eGaudi alle Zahlungen, die eGaudi aufgrund dieses Rahmenvertrages vom Kunden erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei eGaudi eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet eGaudi dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden durch eGaudi wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

(2) Erlöschen des Widerrufsrechts
Bei dem Einzelvertrag erlischt das Recht zum Widerruf, wenn eGaudi die Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Mietvertrag vollzogen ist und eGaudi mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Kunde hierzu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
Der Kunde erklärt mit Nutzung des eGaudi-eScooters, dass er mit Beginn der Ausführung der Dienstleistung durch eGaudi noch vor Ende der Widerrufsfrist einverstanden ist und ihm bekannt ist, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung durch eGaudi sein Widerrufsrecht verliert.

– 
Ende der Widerrufsbelehrung –

§19 Datenschutz

  1. eGaudi erhebt und verarbeitet die für die Geschäftsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden beachtet eGaudi die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung, des BDSG, TMG.
  2. Hinsichtlich der Einzelheiten und des Umfangs der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden wird auf die eGaudi-Datenschutzerklärung verwiesen.

§20 Schlussbestimmungen

  1. Der Rahmenvertrag und die Einzelmietverträge unterliegen deutschem Recht.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Berlin (Deutschland) ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag und/oder den Einzelmietverträgen. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
  3. Der Kunde darf Ansprüche oder sonstige Rechte aus vorstehenden Verträgen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von eGaudi auf Dritte übertragen.
  4. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform, wobei E-Mail zur Wahrung der Schriftform dabei genügt.
  5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

§21 Kundendienst / Beschwerden

(1) Der Kunde kann sich bei Fragen, Anmerkungen, Beschwerden sowie zur Abgabe sonstiger Erklärungen per Brief, Telefon oder E-Mail an die folgenden Kontaktdaten wenden:

eGaudi UG (haftungsbeschränkt)

Markstatt 6

83339 Chieming

Tel: +49 (0) 8664 928 6642
E-Mail: hello@egaudi.de

(2) eGaudi ist nicht gesetzlich dazu verpflichtet, an dem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen. Von einer freiwilligen Teilnahme i.S.d. § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG wird abgesehen.

Tarif- & Kostenaufstellung

1. Tarif
• Betrag zum Entsperren des eScooters: € 2,-
• Betrag pro angefangener Minute: € 0,20 bis € 0,29

2. Zusätzliche Gebühren/Kosten
• Bei Fahren ohne einen bestätigten bzw. gültigen Mietvertrag oder bei Weitergabe der Zugangsdaten an andere Nutzer: €250,-
• Bei Verlust oder wenn Reparaturkosten anfallen, die durch das Verschulden des Nutzers entstanden sind: anfallende Kosten je nach Rechnungsbetrag
• Bei Mehrkosten durch Verschulden des Nutzers (z.B. Abschleppen/Abholung des Fahrzeugs, etc.): anfallende Kosten, je nach Rechnungsbetrag
• Abstellen eines eScooters an nicht öffentlich zugänglichen Orten: € 50,-
• Versetzen eines illegal geparkten eScooters: € 25,- (exkl. MwSt.)
• Bei Abholung eines eScooters außerhalb des Geschäftsgebiet: € 25,- (exkl. MwSt.) bei Abholung im Umkreis von 5km, 50 – 100,00 EUR bei Abholung im Umkreis von mehr als 5km.

 

 

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